040855978739 aus Hamburg
Anrufername: unbekannt (3)
Bewertungen: 4
Suchanfragen: 178
Einschätzung: sehr unseriös, nicht annehmen, Kommentare beachten!
fightcoon schrieb: Ich bekam einen Anruf. Ich hätte bei Aldi, Kaufland bei einem Gewinnspiel mitgemacht und hätte 1650€... alle Bewertungen
Details zur Telefonnummer
Stadt: Hamburg - DeutschlandTelefonnummer: 040-855978739
International:
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Trends
Letzter Anruf: 24.02.26Aufrufe letzter Monat: 9
Entwicklung Zugriffe:
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angeblich Amazon ruft mit +4940855978739 an
tellows Score für +4940855978739
Verteilung der Anruftypen und Anrufernamen in den Bewertungen
Anruftypen:
|
Telefonterror 2 Meldungen |
|
|---|---|
|
Kostenfalle 1 Meldungen |
Anrufername:
|
unbekannt 3 Meldungen |
|---|
Vorwahl Hamburg, Freie und Hansestadt
tellows Score der Stadt: 6.5Vorwahl: 040
Postleitzahl: 20038
Einwohner: 1772100
Männliche Bevölkerung: 865921
Weibliche Bevölkerung: 906179
Landfläche: 755 km²
Ungefähre Position des Anrufers
Wer ruft an mit 040855978739?
Neue Bewertung zu 040855978739
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Ermittler fightcoon meldete die Nummer +4940855978739 als Kostenfalle
Ich bekam einen Anruf. Ich hätte bei Aldi, Kaufland bei einem Gewinnspiel mitgemacht und hätte 1650€ gewonnen.
Um die Gewinnsteuer zu umgehen, müsste ich ein Abo abschließen welches von der Gewinnsumme abgezogen und mir dann auf mein Konto überwiesen wird. Man hat dann eine Bandaufnahme gestartet indem das Abo mit Kosten aufgezählt wird und ich dann zustimmen soll. Direkt nach der Aufzeichnung wurde aufgelegt. Ich bin gespannt wann ich die weiteren Infos dazu per Mail bekomme.
Den Gewinn von 1.650,00 € gibt es nicht! Es geht nur darum, dass ein Zeitungsabo abgeschlossen wird, nichts anderes! Sie sind gespannt, wann Sie die weiteren Infos per Mail bekommen? Da wird wohl nicht viel kommen außer einer Rechnung für ein Zeitungsabo. Von dem Gewinn wird nie wieder eine Rede sein! Da wird auch nichts von dem Gewinn, den es überhaupt nicht gibt, abgezogen, denn Sie erhalten eine Rechnung (mit hoher Wahrscheinlichkeit) aus Stockelsdorf, das sind die betrügerischen Einzieher für Ihr Zeitungsabo.
Wenn Sie nicht zahlen, geht das gleich weiter an ein Inkassobüro. Die werden fürchterliche Drohungen verschicken und wenn Sie zahlungsresistent sind, meldet sich ein Rechtsanwalt, der wird mit Drohungen nur so um sich werfen und Ihnen in Aussicht stellen: Gerichtliche Zahlungsaufforderung (der können Sie widersprechen, dann ist diese Angelegenheit zumindest erledigt), Gerichtsverhandlung, Gerichtsvollzieher, Meldung an die Schufa, aber das spielt nur eine Rolle in der krankhaften Phantasie des Rechtsanwalts, denn so einfach geht das nicht!
Einen Schufaeintrag müssen Sie nicht befürchten und der Gerichtsvollzieher wird auch nicht kommen, das geht nur nach einer Gerichtsverhandlung, oder wenn Sie einen weiteren gravierenden Fehler machen: Die Betrüger können Ihnen nämlich einen „gerichtlichen Mahnbescheid“ schicken, indem die hoffen, dass Sie nicht wissen was das ist und das Mahngericht prüft die Richtigkeit nicht, sondern schickt die Forderung einfach weiter. Dem müssen Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen, indem Sie in dem beigelegten Fragebogen nur ein Kreuz setzen bei „ich widerspreche vollständig“ und dann Unterschrift drunter setzen und als Brief (möglichst mit Rückschein) ab an das angegebene Mahngericht. Nicht an den Rechtsanwalt oder an die Betrüger schicken, dann ist die Rücksendung ungültig, denn die werden das Schreiben nicht erhalten haben und auch nicht weiterleiten wollen, wären ja sonst schön dumm.
Wenn Sie bereits eine Widerrufsbelehrung erhalten haben, dann wird es eilig (14 Tage Zeit für den Widerruf): Schnell schriftlich mit Rückschein einen Widerruf einleiten, nicht per Email und auch nicht telefonisch und auch nicht per Fax, denn auch diese kommen generell bei den Betrügern nicht an und im Streitfall müssen die nicht beweisen, dass sie nichts erhalten haben, das bleibt dann bei Ihnen hängen! Das ist wichtig, denn aus unerklärlichen Gründen kommen Mails nie an und an telefonische Absprachen kann sich auch niemand mehr erinnern. Sie dürfen auch keine mit den Betrügern/Rechtsanwälten geführten Gespräche aufzeichnen, denn das ist nicht nur strafbar, wird auch vor Gericht nicht anerkannt! Wenn Sie keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, erst einmal aufatmen, denn dann haben Sie 379 Tage Zeit, diesen Widerspruch auszulösen. Diese krumme Zahl kommt dadurch zustande, dass Sie 14 Tage Zeit haben für diesen Widerspruch, sofern Sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben und wenn diese fehlt, dann kommt noch ein ganzes Jahr hinzu: 365 Tage + 14 Tage sind eben mal 379 Tage.
Betrachten Sie meine Hinweise als „das hätte ich so gemacht“, denn eine Rechtsberatung darf hier nicht erfolgen. Wenn es weitere Fragen gibt, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oderSie können sich auch bei mir melden (unter [email protected]).