Fa. Dormak Frau Friedmann 02315702845 / +492315702845
Anrufername: Fa. Dormak Frau Friedmann mehr...
Bewertungen: 47 (entfernt: 1)
Einschätzung: sehr unseriös, nicht annehmen, Kommentare beachten!
schrieb: Unverschämt, Beleidigend,... die reinste frechheit! Ich kann jedem nur empfehlen die Nummer zu block... alle Bewertungen
Details zur Telefonnummer
Stadt: Dortmund - DeutschlandTelefonnummer: 0231-5702845
International:
Weitere Informationen: Herausfinden
Achtung, 02315702845 ist negativ bewertet. Anrufschutz empfohlen!
tellows Score für +492315702845
Verteilung der Anruftypen und Anrufernamen in den Bewertungen
Anruftypen:
Aggressive Werbung 25 Meldungen |
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Unbekannt 13 Meldungen |
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Vermarkter Hotline 3 Meldungen |
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Telefonterror 1 Meldungen |
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Seriöse Nummer 1 Meldungen |
Anrufername:
unbekannt 17 Meldungen |
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Fa. Dormak Frau Friedmann 12 Meldungen |
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Firma Dorma ? 8 Meldungen |
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Rothmann 2 Meldungen |
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Fa. Dorwag 1 Meldungen |
Vorwahl Dortmund, Stadt
tellows Score der Stadt: 5.1Vorwahl: 0231
Postleitzahl: 44135
Einwohner: 584412
Männliche Bevölkerung: 286065
Weibliche Bevölkerung: 298347
Landfläche: 280 km²
Ungefähre Position des Anrufers
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Wer ruft an mit 02315702845?
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Ermittler Ronja meldete die Nummer 02315702845 mit Score 9
... es ist schlimm, wenn eigenes oder geleastes Personal mit einem Telefonhörer ausgestattet ist und Auftraggeber und Nutzer des Telefons keine Ausbildung und Prüfung für dessen fachgerechte Benutzung haben und dann nach einem genuschelten Firmen- und Call-Girl-Namen und entsprechender Rückfrage das Telefonat nach wenigen Sekunden hirnlos beenden.
Die Bewertung sollte noch um einen weiteren Punbkt erweitert werden - zum Kotzen - ! -
GTS meldete die Nummer 02315702845 als Aggressive Werbung
ich habe Anrufe von dieser Nr. und auch von 0231 44999722. Es sollen wohl Wasserspender (kostenlos) aufgestellt werden. Unfreundliche Menschen, die einen zwingen, unfreundlich zu antworten. "Wenn sie für sowas keine Zeit haben, wieso gehen sie dann ans Telefon?" Häh?
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Ingrid meldete Firma Dorma ? mit der Nummer 02315702845 als Aggressive Werbung
Sehr unseriöser und unfreundlicher Anruf. Redet ohne Pause, bin der Frau ins Wort gefallen: "Danke wir brauchen keinen Wasserspender, weil...". Weiter kam ich nicht, Dame war sehr ungehalten und meinte, man müsse die Leute erst mal ausreden lassen, hat dann einfach aufgelegt.
Klar doch antwortete 08.08.19 21:23Die Firma AQUA VITAL stellt die Wasserspender her, die Firma DORWAG vermarktet sie. -
Firma Dorma ? wurde mit der Nummer +492315702845 als Vermarkter Hotline gemeldet
"Können Sie mir einen Gefallen tun? (... redet ohne Pause weiter ...). Sie sitzen ja mit mehreren Personen in einem Büro. Können wir Ihnen einen Wasserspender zu Testzwecken..."
(Nein, ich möchte keinen ...)
Unterbricht mit sarkastischem "DANKE, dass sie mich (nicht) ausreden lassen" und legt auf. Ein S-Anruf, der ansatzlos schlechte Laune produziert. -
Die Rufnummer +492315702845 wurde Fa. Dormak Frau Friedmann zugeordnet
zweiter Anruf der Dame. Möchte immer die Geschäftsleitung sprechen. Hab gesagt, dass keiner da wäre.
letztes mal hat sie gesagt sie meldet sich wieder und heute war ihre Antwort "dann geb ich den Auftrag eben wieder an eine andere Firma"
hat nicht gesagt was sie will, halte es aber auch für einen unseriösen Anruf -
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belli131 meldete Rothmann mit der Nummer +492315702845 als Aggressive Werbung
ruft an und möchte die geschäftsführung, bei antowrt "ist nicht im hause" sofort aggressives drängen auf nachmittags, bei der bitte um "um was geht es, können sie den grund ihres anrufens bitte ausführen" SOFORT mitten im satz aufgelegt. unseriös ! nervig !
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Marc meldete die Nummer 02315702845 als Aggressive Werbung
Der Anrufer wollte eine persönliche Einladung an die Geschäftsführung übermitteln.Auf die Frage warauf sich dieses bezieht konnte keine Antwort erteilt werden und der Anrufer wurde erst unfreundlich und beendete dann das Gespräch. Freue mich schon auf den nächsten Kontaktversuch . . .
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Andre meldete die Nummer +492315702845 als Aggressive Werbung
Ruffen unter Vorwand einer Einladung an, möchten Wasserspenderumfrage starten und bei freundlicher zurückweisung (ich zeigte keinerlei negative Energie) wir man mit den Worten "Sie mich auch!" verabschiedet.
Bin Empört! Nächstes Mal werde ich alle Werbeanrufe so begrüssen.Chris antwortete 31.08.17 11:50ebenfalls wurde ich mit " SIe mich auch" verabschiedet !
Eine Frechheit !
Neue Bewertung zu 02315702845
Du wurdest von dieser Nummer angerufen und weißt mehr über den Anrufer, dann ist die Antwort ja!
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solaris meldete die Nummer 02315702845 als Aggressive Werbung
Unhöflich und nervig.
Die rufen nicht nur einmal an.Kann nur empfehlen diese Nummer zu sperren.
werden sogar beleidigend !
Eines der am heißesten diskutierten Themen im Dialogmarketing ist sicher die Frage, was in diesem Bereich erlaubt ist oder nicht.
Nachdem die Werbung per E-Mail und/oder Telefax ohne Einwilligung im Rahmen der Kaltakquise verboten ist, liegt das Hauptaugenmerk dieser inhaltlichen Auseinandersetzung im Bereich Telefonakquise.
Doch was ist überhaupt Kaltakquise? Der Duden definiert diese als Akquise, die durch eine (hier: telefonische) Kontaktaufnahme ohne vorherige Geschäftsbeziehung oder vorherige Einwilligung des potenziellen Kunden erfolgt, wobei man unter Akquise sämtliche Maßnahmen der Kundengewinnung versteht. Kurz gesagt: Wir rufen im Rahmen von Telefonakquise ungefragt einen Kunden an, der vorher noch kein Kunde war.
Wie ist die Rechtslage?
Ist telefonische Kaltakquise in Deutschland überhaupt erlaubt?
Man muss zunächst unterscheiden zwischen so genannten Cold Calls bei Unternehmern und Verbrauchern. Bei Verbrauchern gilt: Kaltakquise per Telefon ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung immer verboten! Bei Unternehmern kann Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung erlaubt sein, wenn zumindest eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt.
Was ist eine mutmaßliche Einwilligung für Telefonakquise?
Die Rechtsprechung hat hierzu eine Vielzahl von Kriterien aufgestellt, die natürlich immer im Einzelfall zu sehen sind und schwer pauschal bewertet werden können. Der BGH (BGH GRUR 2008, 189 – Suchmaschineneintrag) hat hierzu im Zusammenhang mit einem Klassiker (kostenloser Eintrag bei einer Suchmaschine und telefonische Werbung für kostenpflichtiges Upgrade) zum Beispiel ausgeführt:
Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchmaschine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestandes einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten.
Auf gut deutsch: Nur weil man sich im kostenlosen Bereich einer Internetsuchmaschine angemeldet hat, will man nicht automatisch einen Anruf mit der Frage, ob man einen kostenpflichtigen Eintrag möchte, bekommen!
Auch nicht ausreichend ist ein bloß allgemeiner Sachbezug zum Geschäftsbetrieb des Anzurufenden (BGH, Urteil v. 24.01.1991, Az. I ZR 133/89) oder die Tatsache, dass ein Unternehmer seine Daten in den Gelben Seiten eingetragen hat.
Vielmehr muss ein konkreter, aus dem Interessenbereich des Anrufempfängers herzuleitender Grund vorliegen, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183 – Telefonwerbung für Blindenwaren). Es reicht noch nicht einmal aus, dass der Anrufer von einem aktuellen oder konkreten Bedarf für die angebotene oder nachgefragte Ware oder Dienstleistung ausgehen darf. Es muss zusätzlich noch hinzukommen, dass der Angerufene mutmaßlich auch damit einverstanden ist, dass er gerade telefonisch kontaktiert wird.
Für eine Annahme, dass der Anrufempfänger auch gerade mit einem Anruf einverstanden sein könnte, sprechen unter anderem verschiedene Kriterien, welche aber immer im Einzelfall zu bewerten sind:
o Vorhandensein einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung
o Vorheriger Kontakt (zum Beispiel auf Messen) und Austausch von Visitenkarten zum Zwecke der Kontaktaufnahme
o Branchenüblichkeit (zum Beispiel Anruf des Möbelherstellers beim Zwischenhändler)
Wie muss ich also vorgehen?
Wie oben aufgezeigt ist die Kaltakquise durchaus mit Risiken behaftet. Es gilt also entsprechend vorzusorgen. Vor der telefonischen Kontaktaufnahme sollte entsprechend wie folgt geprüft werden:
Hat die Person, die ich zum Zwecke der Werbung anrufen möchte, tatsächlich ein konkretes Interesse an meinem Produkt/meiner Dienstleistung?
Ist die Person auch mutmaßlich einverstanden, dass ich sie deswegen anrufe?
Falls die Prüfung positiv ist, sollten dennoch bei einem Anruf unbedingt Notizen gemacht werden, mit wem man wann gesprochen hat und im Idealfall auch nachgefragt werden, ob man eventuell auch nochmal anrufen darf. Auch das sollte unbedingt entsprechend notiert werden. Achtung! Der Unternehmensinhaber/die Unternehmensinhaberin selbst kann nicht Zeuge in einem Prozess sein. Es ist also ratsam, lieber eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter entsprechende Anrufe durchführen und dokumentieren zu lassen. In jedem Fall muss auch geprüft werden, ob unter Datenschutzgesichtspunkten Belehrungen erforderlich sind.
Was kann passieren?
Generell werden Anrufe zum Zwecke der Kaltakquise im unternehmerischen Bereich oft geduldet, auch wenn sie rechtswidrig sind oder sich zumindest in einem gewissen Graubereich bewegen. Nichtsdestotrotz drohen, wenn jemand sich tatsächlich belästigt fühlt, Abmahnungen, die schnell einige hundert Euro kosten sowie Unterlassungserklärungen, die im schlimmsten Fall zu einer Lahmlegung künftiger Kaltakquisetätigkeiten führen können. Es gilt also immer Vorsicht zu wah