GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG 034204441901 / +4934204441901
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Bewertungen: 10 (entfernt: 10)
Einschätzung: neutral
Genokap ist ein Saftladen schrieb: Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG / Genokap Wohnungsbaugenossenschaft eG Die Protectum Wohnu... alle Bewertungen
Details zur Telefonnummer
Stadt: Schkeuditz - DeutschlandTelefonnummer: 034204-441901
International:
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tellows Score für +4934204441901
Verteilung der Anruftypen und Anrufernamen in den Bewertungen
Anruftypen:
Telefonterror 2 Meldungen |
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Seriöse Nummer 1 Meldungen |
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Kostenfalle 1 Meldungen |
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Unbekannt 1 Meldungen |
Anrufername:
unbekannt 3 Meldungen |
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GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG 1 Meldungen |
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Abzockerfirma/Saftladen Genokap/Protectum 1 Meldungen |
Vorwahl Schkeuditz, Stadt
tellows Score der Stadt: 5.7Vorwahl: 034204
Postleitzahl: 04435
Einwohner: 17908
Männliche Bevölkerung: 8992
Weibliche Bevölkerung: 8916
Landfläche: 80 km²
Ungefähre Position des Anrufers
Wer ruft an mit 034204441901?
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Ermittler Genokap ist ein Saftladen meldete Abzockerfirma/Saftladen Genokap/Protectum mit der Nummer +4934204441901 als Kostenfalle
Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG / Genokap Wohnungsbaugenossenschaft eG
Die Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG (Protectum) wirbt auf ihrer Internetseite für das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen – einer staatlich geförderten Sparform. Dabei überweist oftmals der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine vereinbarte Summe auf ein Anlagekonto. Die Protectum baue und kaufe mit den vermögenswirksamen Leistungen ihrer Mitglieder Immobilien zur Wohnungsversorgung von Deutschland und spekuliere laut eigenen Aussagen nicht mit deren Geld, wie dies zahlreiche Finanzdienstleister gerade in jüngerer Vergangenheit getan hätten. Wir haben uns die Satzung der Protectum genauer angeschaut:
Die Protectum eG verlangt ein sofort fälliges, nicht rückzahlbares Eintrittsgeld von 10 Prozent der Beteiligungssumme bei Einzahlungen in Raten. Da vermögenswirksame Leistungen stets in Raten angespart werden, ist das Eintrittsgeld also in diesen Fällen immer zu zahlen. So ist bei geförderte Verträgen sofort nach Antragsannahme der staatliche Zuschuss von 20 Prozent bereits zur Hälfte aufgezehrt.
Die Mitgliedschaft muss gekündigt werden. Nach § 5 der Satzung beträgt die Kündigungsfrist 5 (!) Jahre, so dass nur derjenige, der sofort im ersten Jahr eine Kündigung ausspricht, nach sechs Jahren die Mitgliedschaft beenden kann. Doch wer macht das schon? Wer erst nach sieben Jahren kündigt, weil er weiß, dass eine staatliche Förderung diese Laufzeit voraussetzt, muss also insgesamt 12 Jahre warten, bis er die Beteiligung beenden kann. Für die Schließung des Mitgliedskontos ist sodann eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro fällig.
„Reicht das Vermögen der Genossenschaft einschließlich der Rücklage und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden nicht aus, so ist das ausscheidende Mitglied verpflichtet, von dem Fehlbetrag einen nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile zu berechnenden Anteil, höchstens jedoch den Teil eines Geschäftsanteils, der noch nicht eingezahlt ist, an die Genossenschaft zu zahlen. Der Genossenschaft haftet das Auseinandersetzungsguthaben des Mitglieds für einen etwaigen Ausfall, insbesondere im Konkurs- oder Vergleichsverfahren.“ § 10 der Satzung besagt, dass Genossenschaftsmitglieder nur eine nachrangige Forderung auf Auszahlung ihrer etwaigen Guthaben besitzen. Sie müssen selbst dann noch weiter einzahlen, wenn sie bereits wissen, dass sie nichts wiederbekommen, und im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft gehen sie leer aus. Wegen des kleinen Wörtchens „insbesondere“ wird die Genossenschaft die Rückzahlung des Geldes möglicherweise schon dann verweigern, wenn die Insolvenz nur droht bzw. sie dies behauptet.
Der auf der Internetseite der Protectum geschürte Eindruck, es handele sich um eine Sparanlage („Genossenschaftssparen“) ist falsch. Tatsächlich handelt es sich um eine Gesellschaftsbeteiligung, bei der alle Verluste bis zur Höhe ihrer Einlage durch die Mitglieder getragen werden. Es ist also keineswegs sicher, dass derjenige, der seine vermögenswirksamen Leistungen dort ansparen will, sie auch zurückerhält.
Außerdem: Die Protectum erklärt auf ihrer Website, dass alle Genossenschaften einem gesetzlichen Prüfungsverband angehörten. Dieser prüfe einmal im Jahr die Genossenschaften. Merkwürdig nur, dass auf der Internetseite der Genossenschaft nirgendwo der Name des für die Protectum zuständigen Prüfungsverbandes zu finden ist – weder im Impressum noch in der Satzung. Wir haben die Protectum daher gefragt, welchem Prüfungsverband sie angehört. Sie fragte daraufhin zurück, auf welcher rechtlichen Grundlage wir die Auskunft einforderten. Wir finden es ausgesprochen besorgniserregend, dass die Protectum ein Geheimnis darum macht, (ob und) welchem Prüfungsverband sie angehört.
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Christina meldete die Nummer 034204441901 mit Score 8
Ein Mann sagte er ruft an wegen Änderungen bzgl. der Lohnsteuer. Hatte keine Ahnung was er von mir wollte da ich eh in Elternzeit bin...er wollte wissen was mein Beruf ist und als ich ihm gesagt hab Elternzeit konnte er auf sein Wunschthema nicht weiter eingehen.
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Neue Bewertung zu 034204441901
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Ermittler GenoKap meldete GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft eG mit der Nummer +4934204441901 als Seriöse Nummer
Sehr geehrte User,
wir möchten uns gerne als GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft bei Ihnen vorstellen und versuchen ein bisschen Klarheit in die von Ihnen vermeintlichen „unangenehm“ erhalten Anrufe bringen.
Als modernen Vertriebsweg nutzen auch wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme, dies ist den meisten von Ihnen sicherlich schon von Ihrem Telekommunikationsanbieter oder Stromanbieter bekannt.
Wir als Genossenschaft bieten im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft an. Das bedeutetet für Sie, dass Sie durch die aktuelle Gesetzesgrundlage, geregelt im 5. Vermögensbildungsgesetz, die Möglichkeit haben eine 20% Förderung vom Staat in Anspruch zu nehmen.
Unsere Mitarbeiter versuchen möglichst viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen darüber zu informieren, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten diese Sparform in Anspruch zu nehmen.
Wie bei allen VL-Verträgen werden diese vom Arbeitgeber abgeführt, aus diesem Grund erfragen die Mitarbeiter bei Interesse diese Angaben, damit wir als Genossenschaft die komplette Abwicklung mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen können.
Wir hoffen für ein bisschen Klarheit gesorgt zu haben und möchten in diesem Zusammenhang gerne noch auf unsere Internetseite www.genokap-eg.de hinweisen.
Für Anregungen und weitere Frage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihre GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft
Ausserdem sind Kaltanrufe verboten!!!
wir möchten darauf hinweisen, dass uns eine Anruferlaubnis vorliegt, sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie von uns nicht kontaktiert.
Wozu genau haben Sie denn noch Fragen?
Ihre GenoKap Wohnungbaugenossenschaft
Das selbe Impressum, die selben Geschäftsführer...
Anruferlaubnis an den Haaren herbeigezogen.
gerne können Sie diese bei uns anfordern.
Ihre GenoKap Wohnungsbaugenossenschaft