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Suchergebnisse für 038129830288

Tellows Score für 038129830288

Tellows Score zu 038129830288
7

Anfruftypen: Unbekannt(4) Telefonterror(2) Vermarkter Hotline(1)
Name / Firma: unbekannt(5) Unbekannt(2)
Anzahl Kommentare: 7
Suchanfragen nach dieser Nummer: 3043
Bedeutung Score: Skala reicht von 0 (sehr seriös) bis 10 (unseriös)

Details zur Telefonnummer

Telefonnummer: 0381-29830288
Inhaber und Adresse:
Details
Stadt: Rostock - Deutschland

Inhaber und Adresse:
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Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr!

Vorwahl Rostock, Hansestadt

Tellows Score der Stadt: 5.4
Vorwahl: 0381
Postleitzahl: 18055
Einwohner: 201096 (♂: 98771, ♀: 102325)

Die Vorwahl 0381-2983 gehört zum Provider HL komm. Der Rufnummernblock wurde am 01.12.2008 zugewiesen.



Eingetragene Kommentare zu 038129830288

  1. 9
    Matze meldete unbekannt mit der Nummer 038129830288 als Vermarkter Hotline

    Callcenter. Hat gleich wieder aufgelegt.

  2. 8
    Xenius meldete unbekannt mit der Nummer 038129830288 als Telefonterror

    Anruf ohne jegliche Meldung!Vermutlich automatisierter Wahlautomat!

  3. 5
    Jupp vom Dienst meldete unbekannt mit der Nummer 038129830288 als Unbekannt

    038129830288 hat heute mittage ( 09.03.2012) angerufen...denke mal dass es ein Call-Center ist- Nummer in der FB gesperrt und Ruh iss !!!

  4. 9
    Ruhe meldete Unbekannt mit der Nummer 038129830288 als Telefonterror

    "Zittat einer Eingangs Mail:"

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihre E-Mail ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingegangen und wird unter dem Zeichen .... geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Zeichen an.
    Sie schildern in Ihrer Beschwerde, dass Sie mehrfach von der oben 1.-genannten Rufnummer angerufen wurden. Nach unseren Erkenntnissen könnte es sich bei den von Ihnen geschilderten Anrufen um Anrufversuche eines Call-Centers handeln, das ein Anwählprogramm verwendet. In dem von Ihnen angezeigten Fall stammt die möglicherweise rechtswidrig genutzte Rufnummer aus dem ausländischen Nummernraum.

    Erlauben Sie uns zunächst ein paar allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Bundesnetzagentur:

    Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Nummernverwaltung bei zutreffendem Sachverhalt Handlungsmöglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sicherzustellen. Unabdingbar für ein Vorgehen gegen Spam gemäß § 67 TKG durch die Bundesnetzagentur ist eine rechtsmissbräuchliche Rufnummernnutzung. Eine rechtsmissbräuchliche Nummernnutzung kann insbesondere bei Verstößen gegen das TKG selbst, aber auch bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), vorliegen. Jedoch ermöglichen die Vorschriften des TKG der Bundesnetzagentur in erster Linie ein Tätigwerden bei rechtswidrig genutzten Rufnummern des nationalen Nummernraums. Diese Rufnummern sind zuvor durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Nummernverwaltung zugeteilt worden. Im Falle der gesicherten Kenntnis über eine rechtswidrige Nutzung einer Rufnummer kann die Bundesnetzagentur sodann unter anderem gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen.

    Hingegen obliegen der Bundesnetzagentur grundsätzlich nicht die o. g. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen im Rahmen der Nutzung von Auslandsrufnummern. Diese Rufnummern werden durch die staatlichen Stellen der jeweiligen Länder nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen vergeben. Die Bundesnetzagentur hat keine Befugnis, im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Nummernnutzung Anordnungen gegenüber dem ausländischen Netzbetreiber zu treffen.

    Aufgrund des massiven Anstiegs der Beschwerden über Auslandsrufnummern hat die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Befugnisse eine neuartige Maßnahme für Sachverhalte mit Auslandsbezug entwickelt. Im Rahmen eines Musterverfahrens hat sie für das deutsche Hoheitsgebiet die Sperrung eingehender sowie ausgehender Verbindungen einiger Auslandsrufnummern angeordnet. Vorausgegangen war eine Untersuchung, ob eine solche Anordnung technisch umsetzbar ist. Die Mehrheit der Netzbetreiber ist in der Lage sowohl die eingehenden Verbindungen von bestimmten ausländischen Rufnummern als auch deren Erreichbarkeit zu unterbinden.

    Bei einem entsprechend hohen Beschwerdeaufkommen und gravierenden Verstößen ergreift die Bundesnetzagentur im Einzelfall weiterhin derartige Maßnahmen. Sofern in dem von Ihnen angezeigten Fall Maßnahmen eingeleitet werden, erhalten Sie hierüber eine gesonderte Mitteilung. In Spam-Fällen mit der Bewerbung von ausländischen Rufnummern erfolgt zudem eine Meldung über die Rufnummern an die ITU, die UN-Agentur für Informations- und Kommunikationsdienste.

    Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Regulierungsbehörde im Ausland wenden. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie die Kontaktdaten der europäischen und weltweiten Regulierungsbehörden unter "www.bundesnetzagentur.de > Die Bundesnetzagentur <http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/DieBundesnetzagentur/Bundesnetzagentur_node.html> > Links <http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/DieBundesnetzagentur/RegBehoerdenEuropa_Basepage.html> ".

    Sie schildern in Ihrer Beschwerde, dass Sie mehrfach von der oben 2.-genannten Rufnummer angerufen wurden. Nach unseren Erkenntnissen könnte es sich bei den von Ihnen geschilderten Anrufen um Anrufversuche eines Call-Centers handeln, das ein Anwählprogramm verwendet.

    Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Nummernverwaltung bei zutreffendem Sachverhalt Handlungsmöglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sicherzustellen.

    Derzeit wird geprüft, mit welchen Maßnahmen die Bundesnetzagentur der von Ihnen geschilderten Belästigung begegnen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine weitergehende Beantwortung Ihres Schreibens wegen der gegebenenfalls erforderlichen Ermittlungsarbeit unter Umständen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

    Hinsichtlich der Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen:

    Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Diese Zusatzdienste können kostenpflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner.

    Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.

    An dieser Stelle bedanken wir uns für die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Sollten Sie zukünftig unerwünschte Werbeanrufe oder Hinweise auf Rufnummernmissbrauch erhalten, zögern Sie bitte nicht, diese der Bundesnetzagentur zu melden. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de finden Sie in der Rubik Verbraucher unter Rufnummernmissbrauch - Spam - Dialer - unerlaubter Telefonwerbung umfassende Informationen zu den Themengebieten unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der seitens der Bundesnetzagentur eingeleiteten Maßnahmen.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.

    Für Rückfragen oder für weitere Fragen im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der unten genannten Rufnummer gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Bundesnetzagentur

    Tel.: (02 91)99 55-2 06
    mailto:rufnummernmissbrauch@bnetza.de


    Wichtig:
    Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die Möglichkeit eröffnet, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass von der Bundesnetzagentur eingeleitete Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle führen.

    Allgemeine Hinweise:
    Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Bundesnetzagentur gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, Rücknahme der Dialerregistrierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen <http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/InformationenMissbrauchTelefonwerbung/ListeMassnahmen/ListeMassnahmen_Basepage.html> finden Sie auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Home/home_node.html> unter "Rufnummernmissbrauch-Spam-unerlaubte Telefonwerbung <http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/RufnummernmissbrauchSpamDialer_node.html> ", "Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch <http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/sid_E700FF752F0E36C6BCE0EFCCB646BDC9/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/InformationenMissbrauchTelefonwerbung/MassnahmenRufnrnMissbrchSpam/MassnahmRufnummernmissbrchSpam_Basepage.html?nn=137886> ". Dort finden Sie auch weitere Informationen und Formblätter.

    Meine persönliche Meinung, hoffentlich brigt es was.

  5. 5
    alessia meldete unbekannt mit der Nummer 038129830288 als Unbekannt

    Hat mich gerade auf das Festnetz angerufen ohne etwas zu sagen.

  6. 9
    Leon meldete Unbekannt mit der Nummer 038129830288 als Unbekannt

    hat mich mehrmals aufs Handy angerufen ohne auf die Mailbox zu sprechen.
    Anruf am 18.1.2012 gegen 14:00 Uhr und am 25.1.2012 gegen 15:00 Uhr. Dürfte ein CallCenter sein

  7. 5
    Daniel meldete unbekannt mit der Nummer 038129830288 als Unbekannt

    Anrufe ohne dass jemand etwas sagt. Da ich im Ausland lebe, kostet mich das jedesmal Geld.


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  • (0381)29830288
  • 0381-29830288
  • 004938129830288
  • (0049381)29830288
  • 0049381/29830288
  • 0049381-29830288
  • +4938129830288
  • +(49381)29830288
  • +49381/29830288
  • +49381-29830288

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