Treumann Autowelt aus Köln-Porz 022039179960 / +4922039179960
Anrufername: Treumann Autowelt
Bewertungen: 5
Suchanfragen: 241
Einschätzung: sehr unseriös, nicht annehmen, Kommentare beachten!
DieterP13 schrieb: Am 23.07.15 teilte die BNetzA mit, dass die Faxnummer der Fa. Treumann Autowelt abgeschaltet worden ... alle Bewertungen
Details zur Telefonnummer
Stadt: Köln-Porz - DeutschlandTelefonnummer: 02203-9179960
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Achtung, 022039179960 ist negativ bewertet. Anrufschutz empfohlen!
Vorwahl Köln, Stadt
tellows Score der Stadt: 5.1Vorwahl: 02203
Postleitzahl: 50667
Einwohner: 995420
Männliche Bevölkerung: 481165
Weibliche Bevölkerung: 514255
Landfläche: 405 km²
Ungefähre Position des Anrufers
Wer ruft an mit 022039179960?
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Legende MOD DieterP13 meldete Treumann Autowelt mit der Nummer 022039179960 als Aggressive Werbung
Am 23.07.15 teilte die BNetzA mit, dass die Faxnummer der Fa. Treumann Autowelt abgeschaltet worden sei. Jetzt ist die Fa. Treumann unter neuer Faxnummer wieder aktiv und hat uns am 24.09.15, 21.13 Uhr, erneut eines ihrer aggressiven Spamfax zugesandt. Die Meldung an die BNetzA ist raus; es wird aber wieder Monate dauern, bis die Faxnummer abgeschaltet wird. Bußgelder werden wieder nicht verhängt, da ja Name und Anschrift wieder fiktiv sein dürften und eine Fa. Treumann real nicht existieren dürfte. Warum nicht wenigstens der Rufnummerninhaber dieser Faxnummer belangt wird, erschließt sich mir nicht. So lachen sich diese aggressiven Faxspammer doch über das stumpfe Schwert der BNetzA tot. Wer schützt uns endlich vor diesem Faxterror???
Dann stelle ich mir noch die Frage, was das für Leute sein können, die solchen obscuren Firmen ihre Kraftfahrzeuge zum Kauf anbieten. Unseriöser geht es doch kaum noch.
Sie zeigen sich unzufrieden mit den Maßnahmen der Bundesnetzagentur weil die Firmen nach der Abschaltung der Rufnummern mit neuen Rufnummern weiterhin Faxe versenden.
Erlauben Sie mir zunächst ein paar allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf Seiten der Bundesnetzagentur:
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Nummernverwaltung bei zutreffendem Sachverhalt Handlungsmöglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern nach § 67 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sicherzustellen. Unabdingbar für ein Vorgehen gemäß § 67 TKG durch die Bundesnetzagentur ist eine rechtsmissbräuchliche Rufnummernnutzung. Eine rechtswidrige Nummernnutzung kann insbesondere bei Verstößen gegen das TKG selbst, aber auch bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen.
Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen stellen in der Regel einen Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Ziffer 3 UWG dar. Der Spam-Begriff umfasst Fax-Spam, E-Mail-Spam, SMS-Spam und Telefon-Spam. Nach dieser Vorschrift ist (u.a.) die Versendung von Werbung per Fax untersagt, wenn der Empfänger nicht zuvor ausdrücklich in den Erhalt eingewilligt hat.
Sofern eine Rufnummer des nationalen Nummernraums an einem Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Ziffer 3 UWG beteiligt ist, ermöglichen die Vorschriften des TKG der Bundesnetzagentur ein Tätigwerden. Im Falle der gesicherten Kenntnis über eine rechtswidrige Nutzung einer Rufnummer kann die Bundesnetzagentur unter anderem gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz diese Rufnummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Wie Sie der auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlichen Liste eingeleiteter Maßnahmen
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Massnahmenliste/Massnahmenliste-node.html
entnehmen können, nimmt die Bundesnetzagentur diese Möglichkeit des Einschreitens regelmäßig wahr.
Das Problem der Versendung massenhafter Werbefaxe ist der Bundesnetzagentur bekannt. Bei den angegebenen Firmennamen handelt sich jedoch oft um fiktive Namen. Tatsächlich existiert kein solches Unternehmen. Aus diesem Grund scheiden Maßnahmen gegenüber dem Unternehmen bzw. den (unbekannten) handelnden Personen aus. Dementsprechend verbleibt der Bundesnetzagentur einzig die Anordnung der Abschaltung der genutzten Rufnummern. Leider ist es oft so, dass die bei den Netzbetreibern hinterlegten Kundendaten ebenfalls nicht korrekt sind, so dass die handelnden Personen letztlich unbekannt und seitens der Bundesnetzagentur nicht ermittelbar bleiben.
In der Regel haben sich die Faxversender verschiedene aufeinanderfolgende Rufnummern auf verschiedene Namen zuteilen lassen. So ist es zu erklären, dass die auf dem "Nachfolgefax" angegebene Rufnummer lediglich in den letzten Ziffern abweicht. Wenn uns dies bekannt ist, werden auch diese Rufnummern auf Anordnung der Bundesnetzagentur vom Netzbetreiber abgeschaltet. Damit werden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für ein Vorgehen gegen den rechtswidrigen Faxversand ausgeschöpft.
Ich bedaure, dass Sie dennoch weiterhin mit unverlangter Faxwerbung belästigt werden. Für weitere Fragen im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauch stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Rufnummer (0291) 99 55 - 206 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Ihr Schreiben vom 08.11.2015, Aktenzeichen EB 848086
Ihre Beschwerde bei der Bundesnetzagentur über unerlaubte Werbefaxe der Firma Treumann Autowelt unter Beteiligung der Rufnummer (0)2203-9179960
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obiger Angelegenheit komme ich auf Ihre Beschwerde wegen unerlaubter Faxwerbung zurück. Mittels belästigender Werbefaxe wurden Informationen zu Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Ankaufs abgefragt.
Aufgrund Ihrer Angaben sowie weiterer gleichlautender Beschwerden habe ich ein Verwaltungsverfahren durchgeführt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich angeordnet habe, die auf dem Spam Fax angegebene Rufnummer abzuschalten. Die Abschaltung wurde mir von dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Rufnummer geschaltet war, inzwischen bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur