0223549821 aus Erftstadt
Anrufername: unbekannt (2)
Bewertungen: 2
Einschätzung: sehr unseriös, nicht annehmen, Kommentare beachten!
Gott schrieb: Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche Sehr geehrte Damen und Herren, in vor beze... alle Bewertungen
Details zur Telefonnummer
Stadt: Erftstadt - DeutschlandTelefonnummer: 02235-49821
International:
Weitere Informationen: Herausfinden
tellows Score für +49223549821
Verteilung der Anruftypen und Anrufernamen in den Bewertungen
Anruftypen:
Telefonterror 2 Meldungen |
---|
Anrufername:
unbekannt 2 Meldungen |
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Vorwahl Erftstadt, Stadt
tellows Score der Stadt: 6.1Vorwahl: 02235
Postleitzahl: 50374
Einwohner: 50714
Männliche Bevölkerung: 24759
Weibliche Bevölkerung: 25955
Landfläche: 119 km²
Ungefähre Position des Anrufers
Wer ruft an mit 0223549821?
Neue Bewertung zu 0223549821
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Gott meldete die Nummer 0223549821 als Telefonterror
Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vor bezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre Beschwerde über belästigende Anrufversuche von der Rufnummer 0223549821.
Aufgrund der von Ihnen vorgelegten Informationen und anderer Beschwerden zu der genannten Rufnummer habe wir diese überprüft. Leider mussten wir feststellen, dass die bei den Anrufversuchen angezeigte Rufnummer nicht vergeben ist. Wir gehen daher davon aus, dass die bei den Anrufen angezeigte Rufnummer lediglich aufgesetzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, an einem Telefonanschluss eine andere Rufnummer aufzusetzen, damit diese dann beim Angerufenen angezeigt wird. Durch die Anzeige einer gefälschten Rufnummer kann damit beim Angerufenen eine falsche Identität des Anrufers vorgetäuscht werden.
In diesem Fall besteht für die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit, Auskünfte von Netzbetreibern dazu zu verlangen, wer sich tatsächlich hinter den Anrufen verbirgt. Auskünfte von Netzbetreibern, insbesondere zu der wahren Telefonnummer des belästigenden Anrufers dürfen wegen des Schutzes des Fernmeldegeheimnisses allenfalls im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nach § 100g Strafprozessordnung (StPO) wegen bestimmter Straftaten (z. B. solcher von erheblicher Bedeutung, insbesondere gemäß § 100a StPO oder solcher, die mittels Telekommunikation erfolgen) angeordnet werden. Aus diesem Grund ist es sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, den tatsächlichen Verursacher der Anrufe zu ermitteln. Einzig die Einrichtung einer Fangschaltung kann bei erneutem Anruf Aufschluss darüber bringen, wer tatsächlich der Anrufer ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unter diesen Voraussetzungen keine Möglichkeit für ein weiteres Tätigwerden der Bundesnetzagentur sehen. Aus diesem Grund wurde das Verwaltungsverfahren eingestellt.
Für Ihre mitgeteilten Informationen möchten wir uns an dieser Stelle dennoch bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen. Dabei sind nicht nur konkrete Anzeigen, sondern auch allgemeine Hinweise äußerst hilfreich.
Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de Telekommunikation / Verbraucher / Rufnummernmissbrauch regelmäßig Informationen zu den Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und bedauern nicht weiter tätig werden zu können.
Hinsichtlich der Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen:
Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Diese Zusatzdienste können kostenpflichtig sein. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner.
Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 21
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
Telefon: 0291 9955-206
Fax: 0291 9955-180
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bundesnetzagentur.de
Fazit: Einfach auf die Sperrliste!!!