0241103307589 aus Aachen
Anrufername: unbekannt (1)
Bewertungen: 1
Einschätzung: sehr unseriös, nicht annehmen, Kommentare beachten!
Details zur Telefonnummer
Stadt: Aachen - DeutschlandTelefonnummer: 0241-103307589
International:
Weitere Informationen: Herausfinden
Vorwahl Aachen, Stadt
tellows Score der Stadt: 5.1Vorwahl: 0241
Postleitzahl: 52062
Einwohner: 259269
Männliche Bevölkerung: 133424
Weibliche Bevölkerung: 125845
Landfläche: 160 km²
Ungefähre Position des Anrufers
Wer ruft an mit 0241103307589?
Neue Bewertung zu 0241103307589
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Mr.X meldete die Nummer +49241103307589 als Telefonterror
Nicht vergebene und somit gefälschte Telefonnummer, die von Verbrechern ("Cold Call" mit gefälschten Rufnummern, Rufnummernmißbrauch ) benutzt wird.
A n z e i g e n ! S o n s t h ö r t e s n i c h t a u f.
Bei der Bundesnetzagentur und der Polizei.
https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form07ColdCall/node.html;jsessionid=88FFEC3DEE76CCF4A4A26AAA9AC0DF41
Ein Cold Call ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 300000€ Strafe belegt wird, nach UWG. Eine Telefonnummer zu fälschen, ist ebenfalls mit hohen Strafen belegt. Die Nummern werden gesammelt und die tatsächliche(n) IP(s) festgestellt. Danach werden die Täter ermittelt. Die meisten dieser Anrufe kommen aus dem Ausland. Dafür sind dann Interpol, Diplomaten und Geheimdienste zuständig. Offenkundig begehen diese Täter weitere Straftaten in Deutschland, sodaß einige von ihnen in Deutschland festgenommen wurden.
Zitat von Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Kanzlei für Verbraucherrecht:
Wenn Sie einen unerwünschten Cold Call erhalten haben, in dem man Ihnen versucht hat, zwecks Teilnahme an einem Gewinnspiel Ihre Bankverbindung zum Lastschrifteinzug in Erfahrung zu bringen, so handelt es sich hierbei um den Straftatbestand des versuchten Betrugs nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch). Dieses Delikt können Sie bei der örtlichen Polizeidienststelle oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. Je mehr Betroffene eine Strafanzeige stellen, desto besser, denn die Strafverfolgungsbehörden können in Deutschland in vielen Fällen erst dann tätig werden, wenn eine Strafanzeige gestellt wurde.