Gewinnspielhotline aus Berlin 0303461431 / +49303461431
Anrufername: Gewinnspielhotline
Bewertungen: 4
Einschätzung: sehr unseriös, nicht annehmen, Kommentare beachten!
DieterP13 schrieb: Anruf heute um 15.14 Uhr wonach ich 500 € gewonnen haben würde, wenn ich die "1" am Telefon drücken ... alle Bewertungen
Details zur Telefonnummer
Stadt: Berlin - DeutschlandTelefonnummer: 030-3461431
International:
Weitere Informationen: Herausfinden
Achtung, 0303461431 ist negativ bewertet. Anrufschutz empfohlen!
tellows Score für +49303461431
Verteilung der Anruftypen und Anrufernamen in den Bewertungen
Anruftypen:
Gewinnspiel 2 Meldungen |
---|
Anrufername:
Gewinnspielhotline 2 Meldungen |
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Vorwahl Berlin, Stadt
tellows Score der Stadt: 6.3Vorwahl: 030
Postleitzahl: 10178
Einwohner: 3431675
Männliche Bevölkerung: 1680502
Weibliche Bevölkerung: 1751173
Landfläche: 891 km²
Ungefähre Position des Anrufers
Wer ruft an mit 0303461431?
Neue Bewertung zu 0303461431
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DieterP13 meldete Gewinnspielhotline mit der Nummer 0303461431 als Gewinnspiel
Anruf heute um 15.14 Uhr wonach ich 500 € gewonnen haben würde, wenn ich die "1" am Telefon drücken würde. Ich würde dann einen Rückruf erhalten. Ich habe aufgelegt.
Sehr geehrter Herr ....,
Ihre Nachricht vom 21.03.2020 zur Rufnummer 0303461431 ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen EB-01662742 geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Aktenzeichen an.
Wir haben die von Ihnen angezeigte Rufnummer überprüft. Aufgrund der Umstände gehen wir davon aus, dass die angezeigte Rufnummer aufgesetzt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, an einem Telefonanschluss eine andere Rufnummer aufzusetzen, damit diese dann beim Angerufenen angezeigt wird.
Mit dem Aufsetzen einer Rufnummer wird beabsichtigt, die wahre Identität des Anrufers zu verschleiern. Das Ziel der Identitätsverschleierung wird auf unterschiedliche Weise erreicht:
In vielen Fällen wird eine Rufnummer aufgesetzt, die nicht vergeben wurde und daher niemandem zuzuordnen ist.
In anderen Fällen wird eine Rufnummer einer real existierenden Person oder Firma angezeigt, obwohl der Anruf nicht von dieser Person oder Firma getätigt wurde.
In solchen Fällen besteht für die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit herauszufinden, wer sich tatsächlich hinter dem Anruf verbirgt. Die Bundesnetzagentur ist - anders als die Strafverfolgungsbehörden nach der Strafprozessordnung (StPO) - nicht mit den notwendigen Ermittlungsbefugnissen ausgestattet, um Fälle des sog. Call-ID-Spoofings aufzuklären. Insbesondere kann sie keine Auskunft über Verkehrsdaten der konkreten Verbindung verlangen. Es fehlt an der notwendigen Gesetzesgrundlage zum Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis. Auch ist es rechtlich nicht ohne weiteres zulässig, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten die bei ihnen vorhandenen Verkehrsdaten zu Missbrauchsfällen an Dritte (z. B. an die Bundesnetzagentur) zur Verfolgung etwaiger Rechtsverstöße weitergeben.
Eine Verfolgung von Verstößen durch die Bundesnetzagentur kann daher regelmäßig nur dann stattfinden, wenn entsprechende Erkenntnisse auf anderem Wege erzielt werden können, etwa weil der Angerufene eine Fangschaltung installiert hatte. Eine solche kann jeder Teilnehmer im Falle bedrohender oder belästigender Anrufe bei seinem eigenen Teilnehmernetzbetreiber (also seinem Telefonanbieter) kostenpflichtig beantragen (vgl. § 101 TKG). Allerdings muss die Fangschaltung bereits zum Zeitpunkt des Anrufs installiert sein. Nachträglich lassen sich hierdurch keine Anrufe auslesen. Der betroffene Teilnehmer kann allerdings dennoch versuchen, nachträglich von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine entsprechende Auskunft über die Verbindung zu erhalten. Netzbetreiber sind vor dem Hintergrund des grundrechtlich geschützten Fernmeldegeheimnisses jedoch nicht verpflichtet bzw. sogar nicht ohne weiteres berechtigt, ihren Kunden gegenüber Verkehrsdaten offenzulegen. Eine realistische Chance, herauszufinden, wer für die Anrufe tatsächlich verantwortlich ist, bestünde danach jedenfalls dann, wenn einer der Angerufenen eine solche Fangschaltung im Zeitpunkt des Anrufes bereits installiert hätte. In bestimmten Fällen manipulierter Rufnummern lässt sich jedoch selbst über die Daten der Telefonverbindung nicht aufklären, von welcher Rufnummer aus der Anruf tatsächlich ausging.
Ihren Schilderungen lassen sich keine weiteren Anhaltspunkte entnehmen, die eine Ermittlung des Täters ermöglichen. Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis dafür, dass die Bundesnetzagentur zurzeit bei dem vorhandenen Erkenntnisstand keine Maßnahmen gemäß § 67 Abs. 1 TKG ergreifen kann.
Für Ihre mitgeteilten Informationen möchten wir uns an dieser Stelle dennoch bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe von Verbrauchern angewiesen. Dabei sind nicht nur konkrete Anzeigen, sondern auch allgemeine Hinweise äußerst hilfreich.
Für weitere Beschwerden nutzen Sie bitte die auf unserer Internetseite bereitgestellten Online-Formulare https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/RumitelBeschwerde/beschwerde-node.html. Des Weiteren finden Sie hier aktuelle Hinweise und allgemeine Informationen.
Hinsichtlichder Abstellung dieser belästigenden Anrufe können wir Sie in der Zwischenzeit nur auf verschiedene technische Lösungsmöglichkeiten hinweisen:
Einige Netzbetreiber bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen oder auch nur einzelne Rufnummern zu sperren. Bitte erkundigen Sie sich zu diesen Sperrmöglichkeiten bei Ihrem Telekommunikationsvertragspartner. Auch besteht, je nach Ausrüstung Ihres Endgerätes, Ihrer Telefonanlage oder Ihres Mobiltelefons, die Möglichkeit, Rufnummernsperrungen in Ihrem eigenen Gerät vorzunehmen. Diese Funktionen können ggf. in Ihrem Router, Ihrer Nebenstellenanlage oder auch in Ihrem Endgerät (auch Mobiltelefon) eingerichtet werden. Weitere Auskünfte hinsichtlich einer Rufnummernsperrung durch Router, Nebenstellenanlage oder auch Endgerät kann Ihnen der Fachhandel oder auch der Hersteller geben.
Soweit Sie mit Ihrer Beschwerde gleichzeitig den Erhalt eines unverlangten Werbeanrufs anzeigen, wird dieser Sachverhalt gesondert verfolgt.
Für Rückfragen oder für weitere Fragen im Zusammenhang mit Rufnummernmissbrauchund unerlaubte Telefonwerbungstehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der unten genannten Rufnummer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 21
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
Tel. 0291/9955–206
Fax 0291/9955-180
www.bundesnetzagentur.de