coffee at work aus Witten 023021884550 / +4923021884550
Anrufername: coffee at work mehr...
Bewertungen: 59
Suchanfragen: 15776
Einschätzung: sehr unseriös, nicht annehmen, Kommentare beachten!
Anne schrieb: Anruf eines Herrn Siegel (?): aggressiv, unhöflich... alle Bewertungen
Details zur Telefonnummer
Stadt: Witten - DeutschlandTelefonnummer: 02302-1884550
International:
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Aufrufe letzter Monat: 31Entwicklung Zugriffe:
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Achtung, 023021884550 ist negativ bewertet. Anrufschutz empfohlen!
tellows Score für +4923021884550
Verteilung der Anruftypen und Anrufernamen in den Bewertungen
Anruftypen:
Aggressive Werbung 23 Meldungen |
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Unbekannt 17 Meldungen |
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Vermarkter Hotline 10 Meldungen |
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Telefonterror 4 Meldungen |
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Kostenfalle 2 Meldungen |
Anrufername:
coffee at work 26 Meldungen |
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unbekannt 16 Meldungen |
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Coffee for Work 8 Meldungen |
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ruft täglich an 2 Meldungen |
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coffeeatwork Witten 8 1 Meldungen |
Vorwahl Witten, Stadt
tellows Score der Stadt: 4.8Vorwahl: 02302
Postleitzahl: 58452
Einwohner: 99126
Männliche Bevölkerung: 47562
Weibliche Bevölkerung: 51564
Landfläche: 72 km²
Ungefähre Position des Anrufers
Bewertung abgeben und Nummer blockieren
Wer ruft an mit 023021884550?
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Beschützer Anonymous_0815 meldete die Nummer 023021884550 mit Score 9
Kurze Mailbox-Ansage 2 Sekunden), nicht zu verstehen. Nach Recherche hier: Bewertungen passen, also auch negativ bewertet.
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Ich meldete die Nummer 023021884550 als coffee at work
Die Frau am Telefon war zwar nett, jedoch hätte ich sie besser verstanden, wenn sie nebenher nicht gegessen hätte.
Sie wollte uns einen Kaffeeautomaten inkl. Kaffeelieferung ohne Vertragsbindung anbieten und man würde NUR für den Kaffee zahlen... Als ich fragt, ob wir also die Maschine geschenkt bekommen, war sie etwas imitiert.
Mein nein, bzgl. dem Interesse wurde akzeptiert ohne böse oder schnippische Antworten.
Es scheint aber ein ganz normales Leasing inkl. Kaffee zu sein. -
Verteidiger DrAntiSpam meldete coffee at work mit der Nummer 023021884550 als Aggressive Werbung
Wollte den Zuständigen für Getränke im Unternehmen sprechen.
Verweigerte das Vorlesen der DSGVO Regelungen. -
Coffee for Work wurde mit der Nummer +4923021884550 als Vermarkter Hotline gemeldet
Um zu verdeutlichen wie häufig pro Tag von dieser Nummer bei uns angerufen wurde (inzwischen 62x seit Februar 2019):
13.11.2019 16:16 Uhr, 15:39 Uhr, 14:53 Uhr, 14:26 Uhr, 13:31 Uhr, 10:34 Uhr, 08:59 Uhr
04.11.2019 14:54 Uhr, 13:30 Uhr, 12:59 Uhr, 12:20 Uhr, 11:17 Uhr, 10:35 Uhr, 09:57 Uhr, 08:27 Uhr
Na, wenn das kein Telefonterror ist... -
Rob meldete coffee at work mit der Nummer +4923021884550 als Vermarkter Hotline
Nicht nur Kaltaquise, sondern Lügner inklusive.
Riefen gestern bereits an und wurden weiterverbunden. Heute riefen sie erneut an. Als ich sagte, dass man bereits bei uns angerufen habe, bekam ich folgende Antwort: "Das kann nicht sein. Es gibt viele Kaffee Anbieter mit ähnlichen Namen und da würde ich bestimmt etwas verwechseln.
Einzelverbindungen geprüft. Irrtum ausgeschlossen.
Einfach nur dreist. -
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Legende derMacUser meldete coffee at work mit der Nummer 023021884550 als Vermarkter Hotline
Ungewollte MEHRFACHANRUFER ...
https://www.coffeeatwork.de/datenschutzerklaerung/
Neue Bewertung zu 023021884550
Du wurdest von dieser Nummer angerufen und weißt mehr über den Anrufer, dann ist die Antwort ja!
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Coffee for Work wurde mit der Nummer 023021884550 als Vermarkter Hotline gemeldet
Coffee for Work. Bietet Kaffee und Maschinen für Unternehmen an.
coffee at work GmbH & Co. KG
Wullener Feld 9a, 58454 Witten
Tel.: +49 - 800 - 4004422 (für Sie kostenlos)
Fax: +49 - 800 - 4004423
Registergericht: Bochum
Registernummer: HRB 8040 HRA 4630
Steuer-Nr.: 348/5840/0539
UST-ID-Nr.: DE 203643952
Geschäftsführer: Martin Sesjak
Da Sie offensichtlich ständig Rechtsverstöße begehen, hier einige Erläuterungen zur Kaltakquise im B2B-Bereich:
Eines der am heißesten diskutierten Themen im Dialogmarketing ist sicher die Frage, was in diesem Bereich erlaubt ist oder nicht.
Nachdem die Werbung per E-Mail und/oder Telefax ohne Einwilligung im Rahmen der Kaltakquise verboten ist, liegt das Hauptaugenmerk dieser inhaltlichen Auseinandersetzung im Bereich Telefonakquise.
Doch was ist überhaupt Kaltakquise? Der Duden definiert diese als Akquise, die durch eine (hier: telefonische) Kontaktaufnahme ohne vorherige Geschäftsbeziehung oder vorherige Einwilligung des potenziellen Kunden erfolgt, wobei man unter Akquise sämtliche Maßnahmen der Kundengewinnung versteht. Kurz gesagt: Wir rufen im Rahmen von Telefonakquise ungefragt einen Kunden an, der vorher noch kein Kunde war.
Wie ist die Rechtslage?
Ist telefonische Kaltakquise in Deutschland überhaupt erlaubt?
Man muss zunächst unterscheiden zwischen so genannten Cold Calls bei Unternehmern und Verbrauchern. Bei Verbrauchern gilt: Kaltakquise per Telefon ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung immer verboten! Bei Unternehmern kann Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung erlaubt sein, wenn zumindest eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt.
Was ist eine mutmaßliche Einwilligung für Telefonakquise?
Die Rechtsprechung hat hierzu eine Vielzahl von Kriterien aufgestellt, die natürlich immer im Einzelfall zu sehen sind und schwer pauschal bewertet werden können. Der BGH (BGH GRUR 2008, 189 – Suchmaschineneintrag) hat hierzu im Zusammenhang mit einem Klassiker (kostenloser Eintrag bei einer Suchmaschine und telefonische Werbung für kostenpflichtiges Upgrade) zum Beispiel ausgeführt:
Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein. Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchmaschine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestandes einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten.
Auf gut deutsch: Nur weil man sich im kostenlosen Bereich einer Internetsuchmaschine angemeldet hat, will man nicht automatisch einen Anruf mit der Frage, ob man einen kostenpflichtigen Eintrag möchte, bekommen!
Auch nicht ausreichend ist ein bloß allgemeiner Sachbezug zum Geschäftsbetrieb des Anzurufenden (BGH, Urteil v. 24.01.1991, Az. I ZR 133/89) oder die Tatsache, dass ein Unternehmer seine Daten in den Gelben Seiten eingetragen hat.
Vielmehr muss ein konkreter, aus dem Interessenbereich des Anrufempfängers herzuleitender Grund vorliegen, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183 – Telefonwerbung für Blindenwaren). Es reicht noch nicht einmal aus, dass der Anrufer von einem aktuellen oder konkreten Bedarf für die angebotene oder nachgefragte Ware oder Dienstleistung ausgehen darf. Es muss zusätzlich noch hinzukommen, dass der Angerufene mutmaßlich auch damit einverstanden ist, dass er gerade telefonisch kontaktiert wird.
Für eine Annahme, dass der Anrufempfänger auch gerade mit einem Anruf einverstanden sein könnte, sprechen unter anderem verschiedene Kriterien, welche aber immer im Einzelfall zu bewerten sind:
o Vorhandensein einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung
o Vorheriger Kontakt (zum Beispiel auf Messen) und Austausch von Visitenkarten zum Zwecke der Kontaktaufnahme
o Branchenüblichkeit (zum Beispiel Anruf des Möbelherstellers beim Zwischenhändler)
Wie muss ich also vorgehen?
Wie oben aufgezeigt ist die Kaltakquise durchaus mit Risiken behaftet. Es gilt also entsprechend vorzusorgen. Vor der telefonischen Kontaktaufnahme sollte entsprechend wie folgt geprüft werden:
Hat die Person, die ich zum Zwecke der Werbung anrufen möchte, tatsächlich ein konkretes Interesse an meinem Produkt/meiner Dienstleistung?
Ist die Person auch mutmaßlich einverstanden, dass ich sie deswegen anrufe?
Falls die Prüfung positiv ist, sollten dennoch bei einem Anruf unbedingt Notizen gemacht werden, mit wem man wann gesprochen hat und im Idealfall auch nachgefragt werden, ob man eventuell auch nochmal anrufen darf. Auch das sollte unbedingt entsprechend notiert werden. Achtung! Der Unternehmensinhaber/die Unternehmensinhaberin selbst kann nicht Zeuge in einem Prozess sein. Es ist also ratsam, lieber eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter entsprechende Anrufe durchführen und dokumentieren zu lassen. In jedem Fall muss auch geprüft werden, ob unter Datenschutzgesichtspunkten Belehrungen erforderlich sind.
Was kann passieren?
Generell werden Anrufe zum Zwecke der Kaltakquise im unternehmerischen Bereich oft geduldet, auch wenn sie rechtswidrig sind oder sich zumindest in einem gewissen Graubereich bewegen. Nichtsdestotrotz drohen, wenn jemand sich tatsächlich belästigt fühlt, Abmahnungen, die schnell einige hundert Euro kosten sowie Unterlassungserklärungen, die im schlimmsten Fall zu einer Lahmlegung künftiger Kaltakquisetätigkeiten führen können. Es gilt also immer Vorsicht zu wahren!